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Neue Landesbauordnung NRW

Land fordert Pflanzen statt Schotter

Schon in der alten Landesbauordnung NRW existierte die Vorgabe. „Schottergärten wurden darin allerdings nicht explizit benannt“, erklärt Andrea Wegner vom Projekt „Mehr Grün am Haus“ (mehrgruenamhaus.de) der Verbraucherzentrale NRW.
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„Mit der Novelle haben Kommunen und Bauverantwortliche nun eine Definition und damit eine klare Vorgabe, wie die Flächen rund ums Haus klimaangepasst gestaltet werden sollen – und diese schließt reine Schottergärten aus.“ Eine weitere neue Regelung sieht die Landesbauordnung für Dächer und Fassaden vor: Wer nachweislich nicht die Möglichkeit hat, unbebaute Flächen auf seinem Grundstück zu begrünen, soll alternativ Begrünungsmaßnahmen am Gebäude vornehmen.

Ist dies aufgrund der Konstruktion oder der Wirtschaftlichkeit nicht mach- oder zumutbar, entfällt die Pflicht. „Man könnte diese Einschränkung auch als Aufforderung an Bauleute und Architekt:innen lesen: Sie sollten Neubauten und Sanierungen in den Städten künftig so planen, dass eine Begrünung möglich ist“, sagt Wegner.

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