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Interview mit Dr. Guido Glania, BGL

Mautdebakel: „Wir werden weiterkämpfen“

Mit Beginn dieses Monats gilt für den GaLaBau für Nutzfahrzeuge über 3,5 t tzGm die Mautpflicht – obwohl die Form der Tätigkeit mit dem Handwerk identisch ist und dieses von der Maut ausgenommen ist. Wir haben mit dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau darüber gesprochen, wie diese Ungleichbehandlung beendet werden kann.

von Red erschienen am 20.06.2024
Dr. Guido Glania, Geschäftsführer Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. © Martin Rottenkolber
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Zur Person
Dr. Guido Glania
(54) hat zum 1. März 2023 Dr. Robert Kloos als Hauptgeschäftsführer des BGL abgelöst. Der gebürtige Kölner hat VWL studiert und darin auch promoviert. Von 1996 bis 1999 war er beim Gesamtverband der Textilindustrie, von 1999 bis 2008 beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), ab 2004 im BDIBüro in Brüssel. Von 2008 bis 2011 besetzte er dort die Funktion des Generalsekretärs der Alliance for Rural Electrification. Von 2011 bis 2018 war er Vorstand der Deutsch-Slowakischen IHK in Bratislava, danach wurde er Hauptgeschäftsführer der IHK Karlsruhe.
DEGA: Wie wird der BGL in dieser Sache weiter verfahren – welche Ratschläge geben Sie den Mitgliedsbetrieben der Landesverbände? Dr. Guido Glania:  Im Moment gehen die Emotionen hoch im GaLaBau – Erschrecken, Wut, Enttäuschung. Da nehmen wir uns beim BGL nicht aus, und das werden wir auch in der öffentlichen Kommunikation weiter deutlich äußern. Gleichzeitig plädiere ich für ein sauber geplantes, gut abgestimmtes und strategisches Vorgehen – und für einen respektvollen Umgang miteinander, insbesondere in der medialen Kommunikation. Auch wenn wir uns jetzt natürlich juristisch aufstellen, um gegen die erweiterte Mautpflicht ab 1. Juli 2024 vorzugehen. Bis vor Kurzem waren wir davon ausgegangen, dass wir diese Mittel nicht benötigen werden. Doch durch die absolut irrationale Entscheidung ist ein neuer „Maut-GAU“ für das BMDV mit einer Klagewelle der betroffenen Garten- und Landschaftsbaubetriebe gegen die nicht rechtskonforme Umsetzung eines Bundesgesetzes vorprogrammiert. Das Thema Maut steht tatsächlich schon seit Mitte 2023 im Fokus unserer Arbeit, und wir haben unsere Gremien und unsere Landesverbände über alle Entwicklungen engmaschig und aktuell informiert und eingebunden. Insbesondere durch die Unterstützung unserer zwölf Landesverbände und ihr großes Engagement bei ihren politischen Ansprechpartnern und anderen Unterstützern des GaLaBau haben wir viel Aufmerksamkeit und Zuspruch für unseren Kampf für Gleichbehandlung und die Handwerkerausnahme erhalten. Hier profitieren wir alle von unserem starken Netzwerk und jahrzehntelangen guten Partnerschaften, branchenintern und -übergreifend, bei Verbänden, Industrie und Politik. Wir haben einleuchtende und fundierte Argumente auf unserer Seite. Den relevanten Akteuren im Bundestag und in der Bundesregierung ist das Problem bekannt. Daher ist es ein unglaublicher Vorgang, dass sich das BMDV trotz alledem weigert, tätig zu werden und dem gesunden Menschenverstand zu folgen.  DEGA: Wie lauten die Planungen für eine rechtliche Prüfung der offensichtlichen Ungleichbehandlung nach § 3 Grundgesetz? Dr. Guido Glania: Der BGL hat ein Rechtsgutachten beauftragt, das nun vorliegt und uns eindeutig den Rücken stärkt. Das Gutachten stellt einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip des Grundgesetzes fest. Darüber hinaus belegt es, dass das BMDV die Regelungen des Gesetzes mit dem jetzigen Vorgehen nicht korrekt umsetzt. Mehr noch und wieder unfassbar: „Unser“ Gutachter in diesem Fall ist niemand Geringeres als ein renommierter Professor für Öffentliches Recht, der gleichzeitig Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des BMDV ist. Daher ist er mit allen Rechtsfragen zur Maut seit Beginn der Umsetzung der Europäischen Richtlinie in deutsches Recht und der damit verbundenen Diskussion im Bundestag bestens vertraut. Seine umfangreiche und besondere juristische Expertise zur Maut ist daher unbestritten und bundesweit anerkannt. DEGA: Können Sie einen Rechtsweg skizzieren, den der BGL zur Beseitigung der Ungleichbehandlung beschreiten könnte? Glania: Der BGL selbst ist nicht klagebefugt, da gegen ihn als Bundesverband weder Mautbescheide ergehen oder Bußgelder verhängt werden noch eine Aktivlegitimation für eine Sammelklage besteht. Um den Mitgliedsbetrieben seiner Landesverbände zur Seite zu stehen, arbeitet der BGL mit einer bewährten Kanzlei zusammen. Wir haben hier einen verlässlichen, kompetenten Ansprechpartner für die juristische Begleitung der Mitgliedsbetriebe zur erweiterten Mautpflicht. Die Kontaktdaten der Kanzlei sind über die jeweiligen Landesverbände und den BGL für die Mitgliedsbetriebe abrufbar. Welche Optionen für die mediale Begleitung sehen Sie? Die Verweigerungshaltung des BMDV wollen wir nicht akzeptieren. Als Bundesverband steht für uns daher die bundespolitische Kommunikation mit Abgeordneten, Bundesparteien und Ministerien im Mittelpunkt unserer Arbeit, flankiert von bundesweiter Medienarbeit. Hier gibt es eine klare und wirksame Arbeitsteilung mit unseren Landesverbänden, die in den Ländern und Regionen für den GaLaBau agieren und dort auch die rund 4.300 Mitgliedsbetriebe betreuen. Den Spitzen in Bundesregierung und im Bundestag ist das Problem bekannt. Der BGL hat zum Beispiel auf den Bundesparteitagen im Frühjahr klare Botschaften gesendet. Natürlich nutzen wir auch Social Media, wo sich jedes Mitglied aktiv an der Verbreitung beteiligen kann. Übrigens gibt es einen stets aktuellen Überblick über alle unsere Aktivitäten zur Maut, zu den Reaktionen unserer Partner und der Bundespolitik: auf den Sonderseiten unserer Homepage, gleich auf der Startseite unter www.galabau.de/maut. Natürlich wird das Thema dort bis auf Weiteres Aufmacherthema bleiben. Mit einem FAQ (Fragen-/Antworten-Katalog) zur Maut, Merkblättern, Links auf Hintergrundinformationen und Webinar-Angebote (Start: 10. Juni 2024) exklusiv für Mitgliedsbetriebe begleiten wir hier unsere Unternehmerinnen und Unternehmer sehr praktisch und am Puls der aktuellen Entwicklungen. Denn klar ist, dass vieles bezüglich der praktischen Umsetzung der Maut ab 1. Juli 2024 – auch seitens des Ministeriums und der umsetzenden Dienstleister – noch gar nicht klar ist. Über unsere Verteiler gehen Musterschreiben für Landesverbände und Mitgliedsbetriebe raus, die wir natürlich dabei unterstützen, mit einer Stimme ihren Unmut bei ihren persönlichen Ansprechpartnern in der Politik zu platzieren. Gerade haben wir einen Sondernewsletter zur Maut per E-Mail an die Landesverbände und Betriebe geschickt. Gemeinsam bleiben wir laut! Klar ist: Wir kämpfen weiter.“  
Gemeinsam bleiben wir laut! Klar ist: Wir kämpfen weiter. Dr. Guido Glania
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