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BGH-Urteil

Keine Höhenbegrenzung für Bambus

Der Bundesgerichtshof hat einen Nachbarschaftsstreit in Hessen in höchster Instanz und mit einem Grundsatzurteil beendet: Bambus ist eine Hecke und, wenn der Mindestabstand zum Nachbarn eingehalten wird, gibt es keine Höhenbegrenzung.

von Red erschienen am 01.04.2025
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Bambus – hier der Bambus des Jahres Phyllostachys praecox ‘Viridisulcata’ darf als Hecke verwendet werden und hat dann keine Höhenbegrenzung.
Bambus – hier der Bambus des Jahres Phyllostachys praecox ‘Viridisulcata’ darf als Hecke verwendet werden und hat dann keine Höhenbegrenzung. © Ute Außem

Laut Tagesschau hatte ein Mann aus Hessen gegen die 7?m hohe Bambuspflanzung seiner Nachbarin geklagt und war dabei unterlegen. Der 5. Zivilsenat begründete die Entscheidung damit, dass auch Bambus eine Hecke bilden könne. Diese würde durch ihre Abgrenzungs- und Schutzfunktion definiert, wurde Bettina Brückner als Vorsitzende der Kammer zitiert. Eine Höhenbegrenzung sei in den betreffenden Gesetzen nicht enthalten.

Zudem, so zitiert die Tagesschau die Richterin, sei es kaum überzeugend, dass eine Hecke zu einem Baum werde, sobald sie höher als 3 Meter ist und sich durch einen Rückschnitt auf 3 Meter dann wieder in eine Hecke zurückverwandeln solle.

Ausschlaggebend ist, dass bei der Pflanzung die in den jeweiligen Nachbarschaftsgesetzen festgelegten Abstände von Hecken zum Nachbargrundstück eingehalten werden. In Hessen sind das bei einer Hecke über 2?m Höhe 75?cm.

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