Ergänzungen zum Beitrag in DEGA 7/2021
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ZU DEN AUFGABEN VON BERUFSSCHULLEHRKRÄFTEN
Auszug aus der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO):
- Es gehört zum Beruf der Lehrer und Lehrerinnen, in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit die Schüler und Schülerinnen zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten und zu beurteilen. Lehrer und Lehrerinnen sollen die Schüler und Schülerinnen im Unterricht umfassend fördern und sie insbesondere auch zur Selbständigkeit erziehen.
- Zu den pädagogischen Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehören auch die Information und die Beratung der Schüler und Schülerinnen sowie ihrer Erziehungsberechtigten bzw. der Ausbildenden.
- Zu den Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehören auch die üblichen, mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden, Arbeiten. Sie überwachen z.B. die Teilnahme der Schüler und Schülerinnen am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (Exkursionen botanischer Garten, Schulwanderungen, Klassenfahrten z.B. Galabaumesse, Schulfeste).
- Zu den Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehört es auch, Vertretungsaufgaben zu übernehmen, an Konferenzen und Dienstbesprechungen teilzunehmen sowie an der Vorbereitung des neuen Schuljahres mitzuwirken.
- Teilnahme an Kammerprüfungen
- Kernaufgabe ist die gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie ihre individuelle Bewertung und systemische Evaluation. Für die berufliche Arbeit sind umfassende fachwissenschaftliche wie auch pädagogisch-didaktische und soziologisch-psychologische Kompetenzen sowie kommunikative und soziale Fähigkeiten erforderlich.
"Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern heute - Fachleute für das Lernen" - Erklärung der Kultusministerkonferenz (2000)
ZU DEN ANGEBOTEN DER HOCHSCHULEN
Informationen von Dr. Detlef Haß, Peter-Lenné-Schule Berlin:
Angebot der TU Berlin zum Lehramtsstudium für Berufsschulen
Im Zuge der Hochschulreform einigten sich einst die große Universitäten der Land- und Gartenbauwissenschaften, Lehramtsstudiengänge mit einer beruflichen Fachrichtung anzubieten: Landschaftsgestaltung an der TU Berlin, Gartenbau an der HU Berlin und Landwirtschaft an der TU München. Im Zuge neuer Reformen wurde an der TU Berlin aus dem IBBA ein SETUB, an der HU Berlin ist eine Immatrikalution derzeit gar nicht mehr möglich; lediglich eingeschriebene Studierende erhalten ein Prüfungsangebot. Dafür bietet seit geraumer Zeit die Hochschule Geisenheim basierend auf den Bachelor-Studiengängen Gartenbau und Landschaftsarchitektur etwas Gleichartiges in Kooperation mit der TU Darmstadt an.
Eine Antwortende hat Erfahrungen mit dem Studium an der HS Geisenheim/TU Darmstadt:
Zum Thema Referendariat und vorrangegangenem Studium im Kooperationsprojekt HS Geisenheim und TU Darmstadt kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass der Umstieg von einer kleinen Bildungseinrichtung mit persönlicher Kommunikation/Umgang in die Anonymität der TU eine erste große Herausforderung darstellt. Vieles im Ablauf wird nicht offen kommuniziert bzw. verändert sich im Zeitverlauf zu Ungunsten der Studierenden und verursacht hier unter Umständen schon erste Abbrecherquoten.
Um ein Bsp. zu nennen: Die Prüfungsordnung unseres Studiengangs (2.Fach Politik/Wirtschaft) wurde von Betriebswirtschaftslehrer auf Makroökonomie geändert, fehlende Kompetenzen der Studierenden für die erfolgreiche Teilnahme an Vorlesungen/Prüfungen waren im Vorfeld bekannt und wurden billigend in Kauf genommen. Nach einigen Gesprächen mit den verantwortlichen Professoren und der Prüfungskonferenz konnten die Studierenden einen Antrag auf Anpassung der Prüfungsleitung von schriftlich in mündlich erwirken. Die Prüfungsordnung verblieb jedoch auf dem Stand fakultativ, d.h. jedes Mal wird neu geprüft und entschieden. Mittlerweile haben die Professoren gewechselt und das Angebot mündlich wird abgelehnt mit dem Ergebnis, dass diese Prüfung kaum zu schaffen ist. Anmerkung: Es ist eine Wirtschaftsingenieurklausur, 3.Semester, mit dem Ziel, die dortige Studierendenzahl zu senken. Situationen wie diese immer wieder für eine starke Verunsicherung/Abbruch im Studiengang. Vor allem da ein Austausch mit anderen Studierenden kaum mehr möglich ist und aufgrund der geringen Zahl von Studierenden die Wichtigkeit heruntergespielt wird. Wir waren damals 2015-2017 ca. 10 Studierende Berufsschullehramt/Politik &Wirtschaft, davon zwei mit Agrarwirtschaft, über alle 4 Mastersemester verteilt.
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