Tragende Holzkonstruktionen
Diese Regeln sollten Sie beachten
Was sollte bei tragenden Konstruktionen beachtet werden und welche Änderungen von Bauvorschriften sind für den GaLaBau wichtig? Der Sachverständige Thomas Wilper aus Münster hat die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
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Oft wird bei Balkonen und/oder aufgeständerten Terrassen, aber auch bei Stegen über Wasser die Frage gestellt, ob eine statische Bemessung erforderlich ist und welche Materialien dafür einsetzbar sind. Grundsätzlich sind alle diese Anwendungsbereiche als tragende Konstruktion einzustufen. In der GD-Holz-Broschüre „Terrassen- und Balkonbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen“ (5. Aufl. 2020) wird Folgendes dazu ausgeführt: Beläge bei Balkonen und aufgeständerten Terrassen ab einer Höhe von zirka 60?cm über dem Geländeniveau und generell bei Flächen über Wasser (zum Beispiel Boots- oder Badestege) sind als tragende Konstruktionen einzustufen . Eine ähnliche Formulierung ist in der Fachregel 02 – Holzbau Deutschland sowie in der FLL-Broschüre...