Lexikon
Der Vorläufigkeitsvermerk
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Fehlt der Vorläufigkeitsvermerk auf dem Steuerbescheid, hat das Finanzamt alle Angaben auf der Steuererklärung akzeptiert und der Steuerbescheid ist seitens der Finanzbehörde rechtskräftig. Es bedeutet auch, dass keine Steuerprüfung in Erwägung gezogen wird. Nun hat der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer fristgerecht zu bezahlen oder er kann Rechtsmittel gegen den Bescheid als Ganzes oder gegen einzelne Aspekte einlegen. Eine vorläufige Steuerfestsetzung erfolgt, wenn der Sachbearbeiter den Angaben des Steuerpflichtigen entweder inhaltlich oder in der Höhe nicht folgen kann oder wenn nicht klar ist, ob die geltend gemachten Kosten überhaupt steuerlich abzugsfähig sind und, wenn ja, unter welchen Bedingungen. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO...
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