Änderungen in Kaufverträgen
Aus- und Einbaukosten bei Mangelhaftigkeit der Ware neu geregelt
- Veröffentlicht am

Bei Kaufverträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer hatte dieser im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware auch die Ausbaukosten der eingebauten Ware und die Einbaukosten der neu gelieferten, mangelfreien Ware zu übernehmen. Dies galt im rein unternehmerischen Bereich selten. Dort musste den Verkäufer nämlich zusätzlich ein Verschulden an der Mangelhaftigkeit treffen, was gerade dann, wenn es sich bei dem Verkäufer – wie meist – um einen Zwischenhändler handelte, quasi nie vorlag. Die für den Bauunternehmer missliche Lage hat der Gesetzgeber erkannt und zugunsten des kaufenden Unternehmers gelöst. Nach dem Wortlaut des neuen § 439 Abs. 3 BGB trägt der Verkäufer im Falle mangelhafter Ware nunmehr auch bei Verträgen zwischen...
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