Arbeitszeugnis
Falten und Tackern erlaubt
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Neben Kündigungen sind Arbeitszeugnisse der häufigste Klagegrund vor den Arbeitsgerichten. Ein neuer Fall zeigt, dass nicht nur die oftmals sehr freien Interpretationen zu Inhalten, sondern bereits die Form des Papiers, auf dem das Zeugnis steht, Arbeitnehmer dazu bewegen kann, sich ungerecht behandelt zu fühlen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz war Schauplatz einer Diskussion, bei der es um Falten und Tackern ging. Der Kläger wollte in der achtlosen Behandlung seines zweiseitigen Zeugnisses eine personenbezogene Respektlosigkeit sowie einen unzulässigen Geheimcode erkannt haben. Das LAG verwies ihn jedoch auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach es genügt, dass das Originalzeugnis kopierfähig ist und...
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