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Bauvertrag

Kein Vertragsschluss bei Änderungen

Die Basis eines Bauvorhabens ist der Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer – klingt selbstverständlich. Trotzdem passiert es immer wieder, dass beide Parteien von einer gemeinsamen Basis ausgehen, die es eigentlich gar nicht gibt.
Veröffentlicht am
Korge
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatte im Jahr 2015 einen Fall zu verhandeln, in dem ein Bauvertrag gerade nicht zustande gekommen war (Az. 10 U 124/13, Urteil vom 08.05.2015, die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesgerichtshof am 19.07.2017, Az.: VII ZR 121/15, zurückgewiesen). Und zwar wollten sich die Bauvertragsparteien ursprünglich über die Sanierung eines Dachs für circa 70 000Euro einigen – es hätte genauso gut der neue Garten sein können. Der Auftragnehmer gab ein Angebot mit verschiedenen Alternativleistungen ab, die der Auftraggeber in seiner „Annahmeerklärung" strich, dafür aber 3 % Skonto und 2% Nachlass für sich erreichen wollte. Der Auftragnehmer seinerseits war mit Skonto und Nachlass einverstanden,...
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