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Vertragliche Pflicht verletzt

Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt Kündigung

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-
Rechts- und Steuerexpertin
Gina Bronner-Martin
gina@gbm-info.de GBM
Wer seinen Urlaub eigenmächtig antritt oder verlängert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Klage einer Arbeitnehmerin zurück, die ihren Urlaubsantrag erst stellte, als sie sich bereits auf Mallorca befand. Der Arbeitgeber lehnte ab und forderte seine Mitarbeiterin auf, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Die weigerte sich – und wurde entlassen. Grundsätzlich sind zwar die Wünsche der Belegschaft zu berücksichtigen, wenn nicht betriebliche Belange entgegenstehen. Die Ablehnung eines Gesuchs kann zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten führen, zunächst aber sitzt der Vorgesetzte rechtlich am längeren Hebel. Auch wenn üblich ist, dass Mitarbeiter ihre Abwesenheitstage selbst in ein...
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