Lexikon
Die Betriebsvereinbarung
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Mittels Betriebsvereinbarungen, dem wichtigsten Teil der betrieblichen Mitbestimmung, können eine Reihe betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen verbindlich aufgestellt werden. Ohne diese durch die Vertragsparteien Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelten, für alle Mitarbeiter geltenden Rechte und Pflichten sind aufwändige Einzelvereinbarungen oder eine Gebots- und Verbotsliste als Anhang zum Arbeitsvertrag erforderlich. Beispiele könnten die private Handy- und Internetnutzung sein, Zeiterfassung und Pausenregelung, das Mitbringen von Hunden, Fuhrpark- und Parkplatzregelungen, Rauchen auf dem Betriebsgelände und vieles mehr. Vertragspartner sind Arbeitgeber und der Betriebsrat und damit indirekt die Belegschaft....
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