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Feiern mit steuerlicher Konsequenz

Veröffentlicht am
Auch wenn es sich im vor dem Finanzgericht Köln verhandelten Fall letztlich nur um wenige Euro Streitwert handelte, geht es manchmal eben ums Prinzip und um den Glauben an die (steuerliche) Gerechtigkeit. Den stellte ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter mit seiner Klage und das Gericht mit seinem Urteil wieder her – zumindest für den Moment (Az.: 3 K 870/17). Anlass der Diskussion mit dem Finanzamt war eine Weihnachtsfeier. 27 Arbeitnehmer hatten sich angemeldet, worauf die Veranstaltung geplant und gebucht worden war. Dann jedoch sagten zwei Teilnehmer kurzfristig ab. Da die Kosten für die Feier nicht mehr reduziert werden konnten, stellte sich das Unternehmen auf den Standpunkt, dass die Personenzahl wie vorgesehen berücksichtigt...
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