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Einkommensteuer

Prämien mindern die Sonderausgaben

Veröffentlicht am
Prämienzahlungen von gesetzlichen Krankenversicherungen stellen Beitragsrückerstattungen dar, die die in der Einkommensteuererklärung absetzbaren Sonderausgaben reduzieren. Relevant ist das Urteil des Bundesfinanzhofs für Versicherte, die einen Wahltarif nach § 53 Abs. 1 SGB V vereinbart haben (Az.: X R 41/17). Damit lassen sich bei Nichtnutzung von Leistungen oder einer mit geringerem Wert anzusetzenden Beanspruchung von versicherten Maßnahmen Geldprämien erlangen. Dass diese die gezahlten Beiträge rückwirkend zum vergangenen Versicherungsjahr reduzieren, wird jedoch häufig übersehen. Eigentlich müssten diese Erstattungen bei der nächsten Steuererklärung verrechnet beziehungsweise angegeben werden. Der BFH wies darauf hin, dass die...
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