Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Lexikon

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Veröffentlicht am
Hat ein Beteiligter an einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren eine Frist unverschuldet oder nur mit geringem Verschulden versäumt, kann auf Antrag eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgen. Damit gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt des letzten Verwaltungsaktes und vor dem Fristablauf; es wird also fingiert, es habe es alle folgenden Rechtsstände nicht gegeben. Die Frist wird jedoch nicht verlängert, stattdessen wird die verspätet nachgeholte Handlung – etwa der Einspruch gegen einen Steuerbescheid – als fristgerecht erfolgt gewertet. Die Wiedereinsetzung ist kein übliches Rechtsmittel, sondern eine Einzelfallentscheidung, die von der Behörde oder dem Gericht intensiv geprüft wird. Dafür muss der Antrag eine substanziierte, in...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema: