Befristung ohne Sachgrund
Welche Voraussetzungen für eine Befristung von Arbeitsverträgen erfüllt werden müssen, regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Eigentlich sind Befristungen nur dann wirksam, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Typische Beispiele sind Vertretungen für Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind oder eine längere Auszeit vom Job nehmen. Auch ein nur vorübergehender Bedarf an einer zusätzlichen Arbeitskraft kann ein Anlass sein, eine Befristung zu vereinbaren.
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