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Lexikon

Befristung ohne Sachgrund

Welche Voraussetzungen für eine Befristung von Arbeitsverträgen erfüllt werden müssen, regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Eigentlich sind Befristungen nur dann wirksam, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Typische Beispiele sind Vertretungen für Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind oder eine längere Auszeit vom Job nehmen. Auch ein nur vorübergehender Bedarf an einer zusätzlichen Arbeitskraft kann ein Anlass sein, eine Befristung zu vereinbaren.

Veröffentlicht am
Colourbox.de
Doch auch ohne Sachgrund sind befristete Arbeitsverhältnisse bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig. In § 14 TzBfG ist entsprechend auch von einer „kalendermäßigen Befristung” die Rede. Zulässig ist auch, mehrere kürzere Befristungen – konkret: bis zu drei – bis zu einem Zeitraum von insgesamt zwei Jahren aufeinanderfolgen zu lassen. Die Verlängerung muss jedoch noch zur Laufzeit des Vertrags schriftlich erfolgen und weder der Arbeitsvertrag als solcher noch der Grund der Befristung dürfen geändert werden. Der Betriebsrat ist in diesen Angelegenheiten zu beteiligen. Daneben gibt es die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis auch über die genannten zwei Jahre hinaus zu befristen. Dann aber muss ein Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG...
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