Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Verstehe deinen Anwalt

Unverzüglich

Zimmer aufräumen gehört nicht gerade zu den liebsten Beschäftigungen dieser kleinen Terrorzellen, die sich Kinder nennen. Da kann es schon mal passieren, dass Papa zur sofortigen Umsetzung der Reinigungsaktion auffordert – mit scharfem Ton und unnachgiebig (natürlich)! Zum Glück sind meine Töchter juristisch nicht vorgebildet, sonst würden sie vielleicht mit mir darüber diskutieren, ob sie nicht vielleicht statt „sofort" lediglich „unverzüglich" ihr Zimmer aufräumen könnten.

Veröffentlicht am
Korge
Das ist nämlich ein Unterschied: Während „sofort" auch sofort heißt, bedeutet „unverzüglich" nach §¿121¿BGB „ohne schuldhaftes Zögern". Bestünde also vielleicht noch eine wichtigere und zeitlich mit dem Aufräumen inkompatible weitere Verpflichtung (zum Beispiel der unaufschiebbare Chat mit der besten Freundin), könnte man das Aufräumen vielleicht noch etwas in die Zukunft verschieben. Nein, nein! Wenn ich sofort sage (also in diesem Fall eher brülle), dann meine ich sofort! Dann kann auch eine schuldlose Verzögerung nicht mehr retten; dann muss die Freundin halt warten – sie kann ja auch ihr Zimmer aufräumen! Das schont dann zumindest die Nerven IHRER Eltern – und wieder hätte ein Rechtsanwalt den Familienfrieden gerettet!
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema: