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Unverzüglich

Zimmer aufräumen gehört nicht gerade zu den liebsten Beschäftigungen dieser kleinen Terrorzellen, die sich Kinder nennen. Da kann es schon mal passieren, dass Papa zur sofortigen Umsetzung der Reinigungsaktion auffordert – mit scharfem Ton und unnachgiebig (natürlich)! Zum Glück sind meine Töchter juristisch nicht vorgebildet, sonst würden sie vielleicht mit mir darüber diskutieren, ob sie nicht vielleicht statt „sofort" lediglich „unverzüglich" ihr Zimmer aufräumen könnten.

Veröffentlicht am
Korge
Das ist nämlich ein Unterschied: Während „sofort" auch sofort heißt, bedeutet „unverzüglich" nach §¿121¿BGB „ohne schuldhaftes Zögern". Bestünde also vielleicht noch eine wichtigere und zeitlich mit dem Aufräumen inkompatible weitere Verpflichtung (zum Beispiel der unaufschiebbare Chat mit der besten Freundin), könnte man das Aufräumen vielleicht noch etwas in die Zukunft verschieben. Nein, nein! Wenn ich sofort sage (also in diesem Fall eher brülle), dann meine ich sofort! Dann kann auch eine schuldlose Verzögerung nicht mehr retten; dann muss die Freundin halt warten – sie kann ja auch ihr Zimmer aufräumen! Das schont dann zumindest die Nerven IHRER Eltern – und wieder hätte ein Rechtsanwalt den Familienfrieden gerettet!
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