Durchlaufende Posten
Nicht selten müssen Unternehmen im Rahmen einer Auftragsabwicklung Auslagen für ihre Kunden vorschießen. Wie geht man mit diesen Positionen um? Sind sie grundsätzlich als Kosten zu verbuchen, wobei die Vorsteuer gezogen werden kann und bei der Weiterberechnung die dann erzielten Einnahmen wiederum der Umsatzsteuer unterworfen werden müssen? Wäre diese Vorgehensweise korrekt gegenüber dem Finanzamt und dem Auftraggeber? Geht es unter Umständen auch praxisgerechter?
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