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Bearbeitung und Bescheide

Grundsteuerreform – wie geht es weiter?

Nachdem die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgegeben sind, heißt es für Grundbesitzer Abwarten. Und das eine ganze Weile, denn die Neubewertung und Berechnung von Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag der geschätzt 36 Mio. Grundstücke in Deutschland wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.orgGBM
Sollte das zuständige Finanzamt Rückfragen haben, wird es sich melden. Die erste Abgabefrist wäre Ende 2022 abgelaufen, doch angesichts der sich in der Praxis erwiesenen teilweise komplizierten Sachverhalte und der Probleme, die gerade viele Private mit dem Prozedere hatten, wurde eine Verlängerung bis 31. Januar 2023 gewährt. Tatsächlich ist für Einzelfälle sogar der Eingang der Feststellungserklärungen erst Mitte 2023 geplant. Bescheide erst 2025 Das Finanzamt wird Bürgern und Körperschaften voraussichtlich im Jahr 2025 zwei Feststellungsbescheide verschicken. Zum einen den Bescheid über den Grundsteuerwert (beziehungsweise etwa in Bayern den Grundsteueräquivalenzbetragsbescheid). Dieser ist die Grundlage für alle weiteren Berechnungen....
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