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LEXIKON Minijob und Midijob Ein Midijob unterscheidet sich vom Minijob in nur einem Cent. Dieser hat es allerdings in sich, denn verdient ein Minijobber mehr als 520 €, rutscht er von der sozialversicherungsfreien Tätigkeit in eine versicherungspflichtige. Warum sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut überlegen sollten, welches Entgelt sie veranschlagen, erklären wir im Rechtslexikon. Ein Minijob, also eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, liegt vor, wenn das durchschnittliche Arbeitsentgelt im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Diese liegt seit 1. Oktober 2022 bei 520 € monatlich. Wird lediglich der gesetzliche Mindestlohn bezahlt, entspricht das einer monatlichen Arbeitszeit von etwas über 43 h. Die pauschalen...
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