Scheinselbstständigkeit
Der Anscheinsbeweis zählt
Einer Scheinselbstständigkeit wird zunehmend versucht zu entgehen, indem eine Einpersonen-Kapitalgesellschaft gegründet wird. Doch diesem Vorgehen hat das Bundessozialgericht nun eine Absage erteilt.
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Zur Beurteilung, ob ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, wird das tatsächliche Gesamtbild der Tätigkeit herangezogen und nicht die Rechtsform, mit der ein Selbstständiger sein Gewerbe betreibt (Az.: B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R und B 12 BA 4/22 R). Die Rechtsform ist unerheblich Drei Revisionsverfahren lagen dem Gericht vor, in denen jeweils argumentiert worden war, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis allein deshalb ausgeschlossen sei, weil Verträge nur zwischen dem einzigen Auftraggeber und der Kapitalgesellschaft (UG sowie GmbH) des Unternehmers bestünden. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer war jeweils eine natürliche Person, die alle Aufträge ausnahmslos selbst...
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