Boden und mineralische Baustoffe
Das bedeutet die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für den GaLaBau
Im August 2023 ist die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz in Kraft getreten. Kernstück dieser Verordnung ist die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Sie verfolgt das Ziel, ein einheitliches, bundesweit geltendes Rechtssystem für die Herstellung, den Einbau und das Inverkehrbringen mineralischer Ersatzbaustoffe zu etablieren. Felix Galster hat sich in seiner Abschlussarbeit mit den Auswirkungen auf den Erd- und GaLaBau beschäftigt.
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Der Umgang mit Bodenaushub und mineralischen Abfällen wurde schon in der Vergangenheit zunehmend kompliziert. Deponieraum ist knapp und teuer. Die Verpflichtungen, das Material zu beproben und damit die Klassifizierung zu bestimmen, erhöht den bürokratischen Aufwand bei den Bauschaffenden. Hier soll die Mantelverordnung Vereinheitlichung schaffen. Die in ihr enthaltene EBV beeinflusst in drei Bereichen die Arbeiten im GaLaBau: Einordnung und Umgang mit Bodenaushub Einordnung und Umgang mit mineralischen Abfällen (Bauschutt) Verwertung und Entsorgung von Bodenaushub und mineralischen Abfällen Diese drei Bereiche sollen am Beispiel Bayern im Einzelnen betrachtet werden. Einordnung und Umgang mit Bodenaushub Bodenmaterial fällt im Rahmen von...