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Der Widerruf
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Ein weiserer Mann, als ich es je sein werde, meinte einst, dass gesprochene Worte wie Vögel seien, die man nicht mehr einfangen könne. Totaler Unsinn! Der kannte offenbar unsere Rechtsordnung nicht. Hat man einmal ein Widerrufsrecht ergattert, kann man sich getrost seine Worte zum Vertragsschluss noch mal durch den Kopf gehen lassen. Hat man dann noch genügend Zeit, weil der Dummdödel von Vertragspartner, der als Unternehmer sowieso Geld wie Heu hat, weil er arme Verbraucher regelmäßig abzockt und bestimmt mit seinem dicken Mercedes schon wieder in den Urlaub fährt, vergessen hat, über das Widerrufsrecht zu belehren, kann man es dem jetzt ordentlich heimzahlen. Eigentlich führt ja ein Widerruf dazu, dass die beiden Leistungen jeweils...