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Gebietseigene Gehölze

Das Gesetz gilt – auch wenn es umstritten ist

Dieser Beitrag ging aus einem Vortrag hervor, den Dr. Frank Schoppa, Verbandsgeschäftsführer des Landesverbands Schleswig-Holstein im Bund deutscher Baumschulen (BdB), auf der Messe Florum Anfang September 2021 in Ellerhoop hielt. Mit dem Thema müssen sich alle befassen, die außerhalb des Siedlungsraums Pflanzen verwenden. Hier ist seit 1. März 2020 nur noch gebietseigene Ware erlaubt.
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 Außerhalb von Siedlungsgebieten dürfen seit März 2020 nur noch gebietseigene Gehölze gepflanzt werden.
Außerhalb von Siedlungsgebieten dürfen seit März 2020 nur noch gebietseigene Gehölze gepflanzt werden. Tjards Wendebourg
Grundlage für die gesetzliche Regelung ist es, die Unterschiede zwischen den Populationen einer Art sowie die Begriffe zum Sachverhalt zu verstehen. Die innerartliche genetische Vielfalt entsteht durch Mutationen und Selektion aufgrund des Einflusses der Umwelt in einem Raum (Verbreitungsgebiet) auf die Reproduktionsleistung. Dabei wird die Art als Anzahl von Populationen in einem Raum definiert, deren Individuen Nachkommen erzeugen können. Die Selektion verläuft in Räumen unterschiedlich – abhängig von den jeweiligen Umweltbedingungen. So entsteht in den Populationen der Art im Verbreitungsgebiet mit der Zeit eine gewisse genetische Differenzierung (Unterschiedlichkeit). Populationen einheimischer Baum- und Straucharten weisen eine...
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