Promotion in die falsche Richtung
Wenn der "Gartenbau" mit Hungerlöhnen in Verbindung gebracht wird, ist das Werbung in die falsche Richtung, meint DEGA-Redakteur Tjards Wendebourg.
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Als Ende des Jahres das Statistische Bundesamt (Destatis) eine Meldung zu Niedriglöhnen herausbrachte, entstand daraus ein kleiner PR-Gau. Gleich im ersten Absatz merkte die Behörde an, dass besonders gering Qualifizierte in „Gartenbau und Landwirtschaft" mit Löhnen auskommen müssen, die weit unterhalb des von den Gewerkschaften geforderten Mindestlohns von 8,50 Euro/h lägen. Während das Amt noch sehr nüchtern mit den Zahlen umging, waren Zeitschriften und Onlineportale weniger zimperlich. Die "Vierbuchstabenzeitung" bot im bewährten Duktus gleich eine Liste nach dem Motto: "In diesen Berufen gibt‘s nur Hungerlöhn". Zwar war auch da im Kleingedruckten von Geringqualifizierten die Rede; aber wer liest schon so differenziert.
Natürlich bekommt ein ausgelernter Gärtner keinen Stundenlohn am Rande des Existenzminimus, schon gar kein Landschaftsgärtner. Der erhält nach bundeseinheitlichem Tarifvertrag 12,67 Euro im Westen und 11,97 Euro im Osten. Ende des Jahres gibt es noch einen kleinen Nachschlag. Selbst Arbeitnehmer in der Lohngruppe 7.6, die einfachste Arbeiten auszuführen haben, bekommen wenigstens in Westdeutschland mehr als die genannten 8,50 Euro; in den neuen Bundesländern liegt es 30ct unter dieser Marke.
Um diese unteren Lohngruppen ging es denn auch in den Pressemeldungen – allerdings im Erwerbsgartenbau. In Brandenburg etwa bekommt ein Arbeiter im Gartenbau zwischen 6,28 und 6,65 Euro/h. In Thüringen geht es runter bis auf 5,93, in Sachsen sogar auf 4,09 Euro/h. Das sind Löhne, mit denen man kaum überleben kann. Aber es sind auch Löhne, zu denen man demnächst keine Mitarbeiter mehr finden wird - das wird sich ganz besonders der Produktionsgartenbau überlegen müsse. Firmen, denen ihre Produkte und Leistungen etwas wert sind, werden es sich ohnehin nicht leisten können, sich solche Arbeitsverhältnisse zu leisten.
Im Vordergrund steht aber die negative Werbung, die man mit solchen Lohngruppen für alle Sparten des Gartenbaus macht. Denn für viele Menschen ist "Gartenbau" eben alles, was mit Garten zu tun hat. In vielen Regionen – besonders in der Schweiz und in Österreich – laufen GaLaBau-Betriebe ohnehin nach wie vor unter der Bezeichnung "Gartenbau". Und in dem Maß, in dem sich die Menschheit von der Natur entfernt – und das tut die jüngere Generation gerade sehr stark – in dem Maß verfällt auch das Vermögen, die unterschiedlichen Sparten sauber auseinanderzuhalten. Da wirken die Nachrichten von den Hungerlöhnen jeder Imagekampagne zuwider.
Da zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Vereinigung der Verbände in Deutschland unter ein "grünes Dach" ist. Bei dieser Gelegenheit solle man dann gleich auch zu einer gemeinsamen Tarifpolitik kommen und die Lohngruppen unterhalb eines allgemein diskutierten Mindestlohnes auflösen oder – zum Beispiel für Saisonarbeitskräfte – ausgliedern. Wer nicht bereit ist, für reguläre Arbeitskräfte dieses Geld zu zahlen, soll sehen, ob er noch wen zum Arbeiten bekommt. Jedenfalls ist es geradezu unwürdig, solche Stundenlöhne auch noch in Tarifverträgen schriftlich zu fixieren. Das gilt auch für Bäcker, Konditoren, Friseure und andere Gewerke mit Niedrigstlohngruppen. Auch denen wird der Markt eine passende Antwort geben.
Beim Kampf um den Nachwuchs jedenfalls sollten wir uns vom Billigheimer-Image soweit wie möglich absetzen.
Natürlich bekommt ein ausgelernter Gärtner keinen Stundenlohn am Rande des Existenzminimus, schon gar kein Landschaftsgärtner. Der erhält nach bundeseinheitlichem Tarifvertrag 12,67 Euro im Westen und 11,97 Euro im Osten. Ende des Jahres gibt es noch einen kleinen Nachschlag. Selbst Arbeitnehmer in der Lohngruppe 7.6, die einfachste Arbeiten auszuführen haben, bekommen wenigstens in Westdeutschland mehr als die genannten 8,50 Euro; in den neuen Bundesländern liegt es 30ct unter dieser Marke.
Um diese unteren Lohngruppen ging es denn auch in den Pressemeldungen – allerdings im Erwerbsgartenbau. In Brandenburg etwa bekommt ein Arbeiter im Gartenbau zwischen 6,28 und 6,65 Euro/h. In Thüringen geht es runter bis auf 5,93, in Sachsen sogar auf 4,09 Euro/h. Das sind Löhne, mit denen man kaum überleben kann. Aber es sind auch Löhne, zu denen man demnächst keine Mitarbeiter mehr finden wird - das wird sich ganz besonders der Produktionsgartenbau überlegen müsse. Firmen, denen ihre Produkte und Leistungen etwas wert sind, werden es sich ohnehin nicht leisten können, sich solche Arbeitsverhältnisse zu leisten.
Im Vordergrund steht aber die negative Werbung, die man mit solchen Lohngruppen für alle Sparten des Gartenbaus macht. Denn für viele Menschen ist "Gartenbau" eben alles, was mit Garten zu tun hat. In vielen Regionen – besonders in der Schweiz und in Österreich – laufen GaLaBau-Betriebe ohnehin nach wie vor unter der Bezeichnung "Gartenbau". Und in dem Maß, in dem sich die Menschheit von der Natur entfernt – und das tut die jüngere Generation gerade sehr stark – in dem Maß verfällt auch das Vermögen, die unterschiedlichen Sparten sauber auseinanderzuhalten. Da wirken die Nachrichten von den Hungerlöhnen jeder Imagekampagne zuwider.
Da zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Vereinigung der Verbände in Deutschland unter ein "grünes Dach" ist. Bei dieser Gelegenheit solle man dann gleich auch zu einer gemeinsamen Tarifpolitik kommen und die Lohngruppen unterhalb eines allgemein diskutierten Mindestlohnes auflösen oder – zum Beispiel für Saisonarbeitskräfte – ausgliedern. Wer nicht bereit ist, für reguläre Arbeitskräfte dieses Geld zu zahlen, soll sehen, ob er noch wen zum Arbeiten bekommt. Jedenfalls ist es geradezu unwürdig, solche Stundenlöhne auch noch in Tarifverträgen schriftlich zu fixieren. Das gilt auch für Bäcker, Konditoren, Friseure und andere Gewerke mit Niedrigstlohngruppen. Auch denen wird der Markt eine passende Antwort geben.
Beim Kampf um den Nachwuchs jedenfalls sollten wir uns vom Billigheimer-Image soweit wie möglich absetzen.
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