Züchterlobby lanciert neues Saatgut-Zertifikat
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Immer wieder setzen Planer und ausschreibende Stellen besonders für Rekultivierungsprojekte und Baumaßnahmen in der freien Landschaft auf Saatgutmischungen mit regionaler Herkunft. Solches Saatgut stammt weitgehend aus dem Florenraum, in dem die Baumaßnahme stattfindet. Weil Anbau und Dokumentation einen extrem hohen Aufwand nach sich ziehen, sind regionale Herkünfte signifikant teurer als Regel-Saatgut-Mischungen (RSM), wie sie im Landschaftsbau üblich sind.
Der hohe Preis setzt aber auch die handvoll meist kleiner Anbieter unter Druck. Auf der einen Seite versuchen die Auftragnehmer, die Mischungen gegen billigere Varianten auszutauschen oder über Nebenangebote zu verdrängen, auf der anderen Seite übt die Lobby der Saatgutzüchter massiven Druck auf die anbauenden Firmen aus. So hat der sie vertretende Bund deutscher Pflanzenzüchter (BdP) noch im Oktober 2004 versucht, auf der Basis des Saatgutverkehrsgesetzes (SaatG) einem Anbaubetrieb das in Verkehr bringen von Wildformen solcher Arten zu verbieten, die in dem Gesetz aufgeführt sind. Den Prozess hat der BdP seinerzeit verloren und auch keine Revision beantragt. Nun hat der BdP selbst mit „RegioZert“ ein Zertifikat für regionales Saatgut lanciert. Dieses orientiert sich am bereits seit zwei Jahren bestehenden Zertifikat VWW-Re-giosaaten des Verbands deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten (VWW), dessen Ausrichtung aber mehr Glaubwürdigkeit verspricht.
Alleine in Anbetracht der Tatsache, dass der BdP in der Vergangenheit versucht hat, kleinere Anbieter mit gutem Leumund über Rechtsmittel aus dem Markt zu drängen und der Verband in erster Linie Zuchtfirmen vertritt, darf man seinen Einsatz für Wildpflanzen und regionale Herkünfte durchaus skeptisch bewerten. So verschanzt sich der BdP bis heute hinter der herrschenden Rechtslage, dass das SaatG das gewerbliche in Verkehr bringen nicht zugelassener Sorten der dort gelisteten Arten verbietet, obwohl fachlich unstreitig sein dürfte, dass der Gesetzgeber das Rechtswerk für die Landwirtschaft und nicht für den Einsatz in Flächen mit Biotopcharakter geschaffen hat. Außerdem dürfte ein zweites Siegel kaum zur Markttransparenz für den Kunden beitragen. Das Zertifikat kommt erst jetzt, nachdem sich eine Lösung des Konflikts zwischen SaatG und Naturschutzgesetzgebung auf EU-Ebene abzeichnet.
Es bleibt deshalb ratsam, sich einerseits genau über die angebotenen Produkte und deren Zusammensetzung zu informieren und andererseits die Intentionen der ausschreibenden Stelle ernst zu nehmen. Schließlich ist eine ausgeschriebene Artenzusammensetzung inklusive der Herkunft der Arten in einer naturnahen Begrünung ebenso eine zu erreichende Qualität, wie der Deckungsgrad oder die Scherfestigkeit eines Sportrasens.
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