Praxisseminar des GaLaBau NRW: „Mischbauweisen bringen nur Probleme“
Es gibt keine Mischbauweise, die über den Gewährleistungszeitraum von fünf Jahren mängelfrei bleibt“, machte der Sachverständige Piet Werland beim Praxisseminar „Nur so hält die Fuge“ im Gartenbauzentrum Münster-Wolbeck deutlich.
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Zum Alltagsgeschäft vieler Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus gehört das Verlegen von Pflaster- und Plattenbelägen in gebundener Bauweise – dennoch treten immer wieder Mängel auf. Ein häufiger Grund: Vermeintlich preisgünstigere Mischbauweisen. „Eine Erfindung des GaLaBaus“, sagt Dipl.-Ing. Piet Werland zu dieser Bauweise. Und nicht einmal eine Gute, ist sich der von der Landwirtschaftskammer NRW öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger für den Gartenbau aus seiner Gutachtererfahrung sicher.
Bei der gebundenen Bauweise haben viele Landschaftgärtner fachliche Unsicherheiten. Die Bauweise ist bisher zwar nicht normiert, es liegen aber Regelwerke vor, deren Beachtung ein fachgerechtes, mängelfreies Bauen ermöglicht, erläuterte der Sachverständige umfassend.
Vor diesem Hintergrund findet es der Sachverständige bedauerlich, dass sich viele Fachunternehmen nicht trauen, Qualität zu einem angemessenen Preis zu liefern, statt zu möglichst niedrigen Kosten eine Bauweise einzusetzen, die den Kunden auf Dauer nicht zufrieden stellen kann.
Aber auch, wer auf die höherwertige gebundene Bauweise beim Verlegen von Pflaster- und Plattenbelägen setzt, erhält nicht automatisch zufriedene Kunden. Denn auf falsche Bauausführungen folgen auch hier schnell Reklamationen innerhalb des Gewährleistungszeitraumes. Häufige Probleme bei gebundenen Pflasterbauweisen: Beläge lösen sich von der Bettung ab oder es kommt zu Rissbildungen in den Fugen wie auch Steinen und Platten. Auch Belagsverfärbungen verärgern die Kunden. Schadensquellen sind dann oftmals eine fehlerhafte Bauausführung. Wölb- und Zugspannungen treten auf, wenn beispielsweise keine oder zu geringe Dehnungsfugen angelegt sind. Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis es zum Bruch kommt.
Besonders bei frisch gebrochenen Natursteinen ist laut Werland Sorgfalt geboten. Denn solche Natursteine können „wachsen“: Sie dehnen sich in den ersten beiden Jahren bei steigenden Temperaturen aus, ziehen sich bei Abkühlung aber nicht auf das alte Maß wieder zusammen. „Bis zu drei Millimeter Zuwachs pro Meter sind hier bei den Fugen zu berücksichtigen.“
Werland gab den Seminarteilnehmern zahlreiche weitere Empfehlungen für die Bauausführung. So müssen gebundene Bauweisen wasserdurchlässig und kapillarbrechend ausgeführt werden: Drainbeton aus Rundkorn oder gebrochenen Mineralien als Tragschichten beispielsweise haben sich in den vergangenen Jahren als schadensunauffällig erwiesen. Sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich, ist zudem eine konstruktive Bewehrung mit Kunststoffbewehrungsmatten oder feuerverzinkten Baustahl- oder Estrichmatten.
Der Ausbildung der Raum- oder auch Dehnungsfugen kommt bei der gebundenen Bauweise eine besondere Bedeutung zu, wie auch der Gewährleistung des Haftverbundes. Auch das gebundene Bettungsmaterial (Ausgleichsschicht) muss dränfähig und kapillarbrechend ausgeführt werden. Entsprechende Dränbettungsmörtel können als vorkonfektionierte Sackware oder Siloware von diversen Herstellern bezogen werden oder als Einkornmörtel der Körnungen 4/8 mm bis 4/11 mm vor Ort gemischt werden. Red/VGL NRW
(c) DEGA GALABAU/campos online, 7.Januar 2010
Bei der gebundenen Bauweise haben viele Landschaftgärtner fachliche Unsicherheiten. Die Bauweise ist bisher zwar nicht normiert, es liegen aber Regelwerke vor, deren Beachtung ein fachgerechtes, mängelfreies Bauen ermöglicht, erläuterte der Sachverständige umfassend.
Vor diesem Hintergrund findet es der Sachverständige bedauerlich, dass sich viele Fachunternehmen nicht trauen, Qualität zu einem angemessenen Preis zu liefern, statt zu möglichst niedrigen Kosten eine Bauweise einzusetzen, die den Kunden auf Dauer nicht zufrieden stellen kann.
Aber auch, wer auf die höherwertige gebundene Bauweise beim Verlegen von Pflaster- und Plattenbelägen setzt, erhält nicht automatisch zufriedene Kunden. Denn auf falsche Bauausführungen folgen auch hier schnell Reklamationen innerhalb des Gewährleistungszeitraumes. Häufige Probleme bei gebundenen Pflasterbauweisen: Beläge lösen sich von der Bettung ab oder es kommt zu Rissbildungen in den Fugen wie auch Steinen und Platten. Auch Belagsverfärbungen verärgern die Kunden. Schadensquellen sind dann oftmals eine fehlerhafte Bauausführung. Wölb- und Zugspannungen treten auf, wenn beispielsweise keine oder zu geringe Dehnungsfugen angelegt sind. Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis es zum Bruch kommt.
Besonders bei frisch gebrochenen Natursteinen ist laut Werland Sorgfalt geboten. Denn solche Natursteine können „wachsen“: Sie dehnen sich in den ersten beiden Jahren bei steigenden Temperaturen aus, ziehen sich bei Abkühlung aber nicht auf das alte Maß wieder zusammen. „Bis zu drei Millimeter Zuwachs pro Meter sind hier bei den Fugen zu berücksichtigen.“
Werland gab den Seminarteilnehmern zahlreiche weitere Empfehlungen für die Bauausführung. So müssen gebundene Bauweisen wasserdurchlässig und kapillarbrechend ausgeführt werden: Drainbeton aus Rundkorn oder gebrochenen Mineralien als Tragschichten beispielsweise haben sich in den vergangenen Jahren als schadensunauffällig erwiesen. Sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich, ist zudem eine konstruktive Bewehrung mit Kunststoffbewehrungsmatten oder feuerverzinkten Baustahl- oder Estrichmatten.
Der Ausbildung der Raum- oder auch Dehnungsfugen kommt bei der gebundenen Bauweise eine besondere Bedeutung zu, wie auch der Gewährleistung des Haftverbundes. Auch das gebundene Bettungsmaterial (Ausgleichsschicht) muss dränfähig und kapillarbrechend ausgeführt werden. Entsprechende Dränbettungsmörtel können als vorkonfektionierte Sackware oder Siloware von diversen Herstellern bezogen werden oder als Einkornmörtel der Körnungen 4/8 mm bis 4/11 mm vor Ort gemischt werden. Red/VGL NRW
(c) DEGA GALABAU/campos online, 7.Januar 2010
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