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BG Bau-Aktionstag: "Echt laut hier"

Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit am Bau, aber auch in anderen Branchen. Über die Hälfte der anerkannten Berufskrankheitsfälle in der Baubranche entsteht jedes Jahr durch Lärmeinwirkung. Ein Aktionstag informierte.
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Lärmschwerhörigkeit verursacht nach asbestbedingten Krankheiten und Hautkrankheiten die meisten Kosten. Rund 162 Mio. Euro hatten die gewerblichen Berufsgenossenschaften 2004 für die Behandlung lärmbedingter Berufskrankheiten sowie für Renten aufgebracht. Allein die BG Bau zahlte 20 Mio. Euro an fast 7 000 Lärmgeschädigte. Das Problem könnte sich künftig noch verschärfen: Studien belegen, dass 25 % der Jugendlichen bereits vor Eintritt in das Berufsleben erste Anzeichen von Lärmerkrankungen aufweisen.

Lärm auf Baustellen lässt sich oft nicht vermeiden, der Schaden am Gehör jedoch schon. Eine Baukreissäge erreicht zum Beispiel 100 Dezibel (dB (A)). Wer einem Lärmpegel über 85 dB (A) ungeschützt ausgesetzt ist, kann bei entsprechender Einwirkungszeit unheilbare Schäden am Gehör davontragen. Bei einem höheren Lärmpegel, etwa einem Knall von 140 dB, sind unmittelbare Schäden möglich.


Laute Musik so schädlich wie Baulärm
Noch brisanter ist es, wenn auch in der Freizeit keine Lärmpause eingelegt wird, zum Beispiel durch häufige Disco-Besuche oder Musikhören mit MP3-Playern. Der Discosound kommt schnell auf 100 dB (A). MP3-Player erreichen, ohne Pegelbegrenzung, Schallpegel über 90 dB (A). Ein Beispiel: Wer 2,5 Stunden in der Disco bei 104 Dezibel verbringt, setzt sich der gleichen schädigenden Einwirkung aus, wie bei 40 Arbeitsstunden mit 92 dB (A). Bei einem Rockkonzert werden sogar Werte zwischen 110 und 120 Dezibel erreicht.

Da Musik aber als angenehmer als Arbeitslärm empfunden wird, wird sie oft zu laut eingestellt, und man schützt sich nicht vor dieser Art Lärm. Bei einem Dauerkonsum zu lauter Musik können ernste Gehörschäden auftreten, schlechtes Hören oder Schäden wie Tinnitus sind oft programmiert.
Der Lärmgrenzwert beträgt 80 dB(A). Übersteigt der Lärmpegel diesen Grenzwert, müssen die Betriebe künftig geeigneten Gehörschutz kostenlos zur Verfügung stellen. Den Unternehmen rät die BG Bau zudem, lärmarme Werkzeuge einzusetzen, Maschinen einzukapseln und Räume schalldämmend auszukleiden.


Aktionstag „Echt laut hier“
Unter dem Motto „Echt laut hier“ vermittelte darum die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Ende April 2006 den Auszubildenden der Baubranche in acht Ausbildungszentren, was sie tun können, um Gehörschäden vorzubeugen. Die Jugendlichen konnten Vergleichsmessungen an Handmaschinen erfahren, dass der Lärm zum Beispiel von Winkelschleifern, Elektro-Bohrhämmern und Handkreissägen über 85 dB (A) liegt und dort auch bei nur kurzer Einsatzzeit unbedingt Gehörschutz getragen werden muss.

Bei der Messung des Schallpegels einer Auto-Musikanlage stellte sich heraus, dass auch hier Lärmpegel von mehr als 100 dB (A) auftreten können. Auch nachgewiesene Auswirkungen von Lärm wie Stress, Schlafstörungen, steigendes Herzinfarktrisiko sowie abnehmende Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit waren wichtige Themen. Die Unfallgefahr ist bei zu viel Lärm zudem höher, so die BG Bau, weil Warnsignale auf Baustellen überhört werden können. BG

 (c) www.dega.de, 19. Juli 2006


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