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Ungleiche Umsatzbesteuerung: Nach Urteil Vorteile für den GaLaBau zu erwarten

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Themenkomplex „Auskunftsrecht eines Privatbetriebs gegen das Finanzamt über die Umsatzsteuerpflicht der kommunalen Konkurrenz“ kann auch für Garten- und Landschaftsbaubetriebe zukünftig von Vorteil sein.
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„Damit bleiben Versuche, Chancengleichheit im Wettbewerb herzustellen, indem auch die Leistungen der öffentlichen Einrichtungen der Umsatzsteuer unterworfen werden, künftig zumindest nicht mehr von vornherein erfolglos“, stellte Hanns-Jürgen Redeker, Präsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), fest.

„Einrichtungen des öffentlichen Rechts treten immer häufiger in direkte Konkurrenz zu den GaLaBau-Betrieben. Bei vielen dieser Einrichtungen besteht aber zumindest der Verdacht, dass Angebotspreise und damit auch die Leistungsvergütungen nicht oder nur in unzureichendem Maße der Umsatzbesteuerung unterworfen werden“, so Redeker.

Doch nach der nun vorliegenden Entscheidung des EuGH vom 8. Juni 2006 (C-430/04) könnte sich dies in Zukunft ändern. Redeker erläuterte: „Die Entscheidung räumt den GaLaBau-Unternehmen zumindest die Möglichkeit ein, unter Berufung auf das EuGH-Urteil einen Auskunftsanspruch gegenüber der Finanzbehörde geltend zu machen und diesen Anspruch gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.“ Bislang weigerten sich Ämter unter Hinweis auf das Steuergeheimnis, Auskunft über die Umsatzsteuerpflicht einer öffentlichen Einrichtung zu erteilen.

Ist eine gewerblich tätige öffentliche Einrichtung zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet, kann zukünftig über die Einlegung einer Konkurrenten- beziehungsweise Feststellungsklage der Weg zu einer gerechteren Besteuerung erreicht werden. „Der Bundesrechnungshof hat schon die gegenwärtige mangelnde Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand kritisiert. Das Urteil des EuGH könnte mittelfristig helfen, eine Veränderung in der Besteuerung solcher Einrichtungen in der Praxis im Sinne eines fairen Wettbewerbs zu erreichen“, sagte Redeker.

Auf europäischer Ebene setze sich vor allem auch die European Landscape Contractors Association (ELCA) für eine europaweite Regelung zur Daseinsvorsorge ein. BGL

 

www.dega.de, 6. Dezember 2006

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