StVO: Winterreifen sollen Pflicht werden
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Ramsauer reagiert damit auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, nach dem Bußgelder bei Verstößen gegen die bisher ungenauen Vorschriften verfassungswidrig sind. § 2 StVO schreibt eine „den Wetterverhältnissen angepasste geeignete Bereifung“ vor, definiert aber nicht, wie die Reifen genau beschaffen sein sollen. Laut OLG-Urteil ist diese Regelung unvereinbar mit dem Bestimmtheitsgebot in Artikel 103 des Grundgesetzes. Im Jahr 2012 will die EU mit Einführung des sogenannten Schneeflocken- oder Alpin-Symbols Klarheit bei der Typisierung von Winterreifen schaffen.
Der ADAC spricht sich gegen eine zeitlich terminierte Winterreifenpflicht, beispielsweise von Oktober bis April, aus. Damit würden Autofahrer, die etwa in Gebieten wohnen, in denen der Winter nur eingeschränkt stattfindet, nur unnötig zur Kasse gebeten. Ähnliches gilt für die Halter von Zweitwagen. Gegen eine zeitlich terminierte generelle Winterreifenpflicht spreche auch, dass es sich dann um eine Ausrüstungsvorschrift handeln würde, die auf ausländische Besucher nicht zuträfe. An die jetzt gültige Verhaltensvorschrift müssen sich hingegen auch Autofahrer aus anderen Ländern halten.
Unabhängig von dieser rechtlichen Diskussion empfiehlt der ADAC allen Autofahrern, die im Winter bei jedem Wetter mobil sein wollen, mit Winterreifen zu fahren. Dabei sollten nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Eine vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 mm reicht für Winterreifen nach Ansicht des Clubs nicht aus. Winterreifen sollten mindestens 4 mm Profiltiefe haben und nicht älter als fünf Jahre sein. Red/ADAC
(c) DEGA GALABAU/campos online, 8.10.10
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