Arbeitsschutz: Gegen Lärm schützen
- Veröffentlicht am
Zudem wies die BG BAU auf die neue Lärmverordnung zum Schutz der Beschäftigten hin.
Am Bau treten neben der Metallbranche die meisten Lärmerkrankungen auf. Über die Hälfte aller Fälle anerkannter Berufskrankheiten beruhten 2005 in der Bauwirtschaft auf Hörschäden durch Lärm. Im gleichen Jahr zahlte die BG BAU 20 Mio. Euro an fast 7 000 Lärmgeschädigte.
Bei dem Aktionstag informierten Techniker und Arbeitsmediziner der BG BAU die Auszubildenden praxisnah über Lärmgefahren. So konnten die Azubis bei Messungen an Maschinen erleben, dass der Lärm von Winkelschleifern, Elektro-Bohrhämmern oder Handkreissägen über 85 dB erreicht und selbst bei kurzer Einsatzzeit solcher Maschinen Gehörschutz getragen werden muss. Wer einem Lärmpegel über 85 dB ungeschützt ausgesetzt ist, kann auf Dauer unheilbare Schäden am Gehör davontragen. Bei einem höheren Lärmpegel, etwa einem Knall von 140 dB, sind Schäden sofort möglich.
Auflagen der neuen Lärmschutzverordnung
Wie die BG BAU betont, müssen Beschäftigte trotz bisheriger Bemühungen noch besser vor Lärm geschützt werden. Durch eine neue Verordnung wurden EU-weit geltende Obergrenzen zur Lärmbelastung jetzt in Deutschland eingeführt. Danach sind Bereiche ab einer Lärmbelastung von 85 dB (A) zu kennzeichnen. Wird dieser Wert überstiegen, muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter technisch und organisatorisch schützen.
Gehörschutz müssen die Betriebe nach der neuen Verordnung sogar schon bereitstellen, wenn der Lärmpegel den unteren Auslösewert von 80 dB (A) übersteigt. Den Unternehmen rät die BG BAU, lärmarme Bauverfahren, Maschinen und Werkzeuge einzusetzen sowie laute und leise Arbeitsbereiche zu trennen. BG
(c) DEGA online, 15. Mai 2007
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.