HOAI-Novelle verabschiedet
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Am 7. Juni 2013 billigte der Bundesrat die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit knapper Stimmenmehrheit und bestätigte damit die Vorlage der Bundesregierung. Nunmehr wird die neue HOAI kurzfristig im Sommer 2013 in Kraft treten.
Die novellierte HOAI enthält erstmalig ein eigenes Leistungsbild für die Freianlagenplanung. Dabei kommt es auch zu geringen Verschiebungen in der Bewertung der Grundleistungen. Die Objektliste wurde umfassend modernisiert und ergänzt. Der Umbau- und Modernisierungszuschlag auf das Honorar ist nun auch für Freianlagen eindeutig bejahend geregelt. Die mit zuverarbeitende Bausubstanz wird wieder Teil der anrechenbaren Kosten. In der Flächenplanung wurden die Leistungsbilder der Landschaftsplanung umfassend modernisiert.
Mit der Novellierung kommt es fast durchweg zu Erhöhungen der Honorartafelwerte. So setzt sich jeder erhöhte Tafelwert aus dem Anteil zur Anpassung an die Kostenentwicklung und einem Anteil aus gestiegenen Leistungspflichten der modernisierten Leistungsbilder zusammen. Allerdings erfolgt die Honoraranpassung nicht durchgängig nach den Vorschlägen der Gutachter. Beispielsweise bleibt die Honorartafel zum Landschaftsplan, bei der aus Sicht des Berufsstands ein hoher Nachholbedarf besteht, rund 25 % unter den Vorschlägen des Gutachtens des BMVBS.
Der Bund deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) bietet kurzfristig Seminare zum neuen Preisrecht an: am 14. August in Berlin, am 9. September in Köln und am 19. November in Stuttgart. Weitere Infos unter http://www.bdla.de.
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