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Gebietseigene Gehölze

Zertifizierungsgemeinschaft erfüllt die Kriterien

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Zertifizierungsgemeinschaft erfüllt die Kriterien
Zertifizierungsgemeinschaft erfüllt die KriterienRed/BdB
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Als Reaktion auf die strengen Regeln aus Süddeutschland haben sich vornehmlich nord- und westdeutsche Baumschulen zur Zertifizierungsgemeinschaft gebietseigener Gehölze (ZgG) zusammengeschlossen, um gebietseigene Gehölze zu produzieren und zu handeln. Nach eigenen Angaben setzt sie die Forderung des Bundesumweltministeriums an die Zertifizierung gebietseigener Gehölze mit ihrem Zertifizierungssystem jetzt ausreichend um.

Auf Grundlage des § 40 Absatz 4 im BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) fordert der deutsche Gesetzgeber, dass in der freien Natur keine gebiets-fremden Arten mehr ausgebracht werden dürfen. Mit der Folge, dass die Gehölzarten, die für die freie Natur vorgesehen sind, künftig nachweislich gebietseigen sein und einem der sechs definierten Vorkommensgebiete zugeordnet werden müssen.

„Die Produzenten, Händler und Abnehmer gebietseigener Gehölze fordern ein Höchstmaß an Sicherheit, dem wir über die Zertifizierung der Baumschulen durch die ZgG entsprechen“, so Niels Sommer. „Etwa 40 Betriebe nehmen bereits an dem System der ZgG teil und entsprechen somit den hohen Anforderungen des Marktes“.

Die Mindestanforderungen können auf der Seite http://www.zgg-service.de abgerufen werden.

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