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Neue EU-Tacho-Verordnung

Demnächst sind 100 km um den Betrieb erlaubt!

Durch die neue Tachografen-Verordnung der EU, in der diese einen 100-km-Ausnahmeradius beschließt, werden viele GaLaBau-Betriebe erheblich entlastet.

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Fahrtenschreiber in einem Betriebsfahrzeug
Fahrtenschreiber in einem BetriebsfahrzeugBdB, Lämmerhirt
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Die vom EU-Parlament verabschiedete Tachografen-Verordnung sieht unter anderem die Festlegung des Ausnahmera­dius auf 100 km für den Einbau digitaler Fahrtenschreiber vor. Das bedeute eine erhebliche Entlastung vieler Betriebe, betonte Dr. Hermann Kurth, Geschäftsführer des Europäischen Verbands der Landschaftsgärtner ELCA (European Landscape Contractors Association). Dieser hatte sich für eine Erweiterung des Ausnahmeradius eingesetzt.

Besonders wichtig war es dem Verband, dass in der Ausnahmeregelung auch Fahrzeuge unter 7,5 t von der Tachografenpflicht ausgenommen sind. Die Neuregelung stellt dies sicher. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die ausschließlich in einem Radius von 100 km um den Betriebsstandort bewegt werden und Material, Ausrüstung und Maschinen befördern, die der Fahrer im Zuge seiner Arbeit benötigt. Der Fahrer darf nicht hauptberuflicher Fahrer sein.

Die vom EU-Parlament verabschiedete Verordnung ist bereits in Kraft getreten. In einer Übergangszeit von zwei bis drei Jahren sollen die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen Tachografenpflicht geschaffen werden.

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