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Dieselfahrzeuge

Nachrüstung mit Partikelfiltern wird wieder gefördert

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in diesem Jahr erneut die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern – auch von Nutzfahrzeugen. Der Förderbetrag liegt bei 260 €. Insgesamt steht für 2015 ein Fördervolumen von 30 Mio. € zur Verfügung. Die verfügbaren Mittel reichen also für rund 115000 Nachrüstungen.

Wer für den Einbau eines Partikelfilters den staatlichen Zuschuss erhalten möchte, kann online beim BAFA einen Antrag stellen. Dabei gilt: Erst nachrüsten, dann den Antrag stellen. Förderfähig ist die Nachrüstung in Pkw, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist.

Informationen über das Verfahren, das Online-Antragsformular sowie eine Übersicht über die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel finden Sie unter: http://www.dega-galabau.de, Webcode dega2631.

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