Kleinlaster bleiben erstmal außen vor
Der GaLaBau darf erstmal „Danke“ an die Bundesregierung sagen. Denn in dem am 27. März 2015 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur „Pkw-Maut“ (Gesetz zur Infrastrukturabgabe) werden tatsächlich, wie in den Entwürfen bereits vorgesehen, die in der Branche beliebten Kleinlaster und Kleintransporter ab 3,5 t weiter ausgespart.
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Auch aus anderem Grund darf der GaLaBau nicht darauf vertrauen, dass die Mautfreiheit für Sprinter bestehen bleibt: Bereits 2006 hatten die EU-Verkehrsminister in einer „Euro-Vignettenrichtlinie“ beschlossen, dass die Lkw-Maut ab 2012 auch auf Kleinlaster ausgedehnt werden kann. Deutschland hat bekanntlich bis heute von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, dies in nationales Recht umzusetzen. Ob das so bleibt, erscheint fraglich.
Zum 1. Oktober sinkt jetzt jedenfalls erstmal die Grenze für die Mautpflicht bei Lkw von 12 auf 7,5 t – damit werden ohnehin für viele GaLaBau-Gefährte Autobahnfahrten mautpflichtig. Außerdem werden bereits ab Juli 2015 1 100 km weitere, vierspurig ausgebaute Fernstraßen in die Mautpflicht einbezogen.
Link zu einem Informationspapier des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Pkw-Maut
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