Fördersätze steigen
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Wer sich fortbilden will, wird zukünftig besser unterstützt. Ab August 2016 wird die Förderung beim „Meister-BAföG“ erhöht.
Das Bundeskabinett hat die 3. Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Sie soll zum 1. August 2016 in Kraft treten.
Mit der Novelle öffnet die Bundesregierung das Meister-BAföG für Bachelorabsolventen. Auch Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können mit bestimmten Vorqualifikationen die Aufstiegsförderung erhalten.
Die Förderung wird außerdem familienfreundlicher: Die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten steigen von 210/215 € auf 235 € monatlich. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 € monatlich erhöht.
Zudem steigen die Zuschuss-anteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das „Meisterstück“. Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: künftig werden 30 % des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.
Weitere Infos finden Sie unter dega2868.
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