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Neues Vergaberecht in Kraft getreten

Seit dem 18. April 2016 gilt das neue Vergaberecht. Damit soll kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert werden, soziale und ökologische Belange sollen mehr Berücksichtigung bei der Vergabe finden und der elektronischen Vergabe der Weg bereitet werden.

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Die Vergaberechtsreform besteht aus einer Reihe von Gesetzespaketen in deren Zentrum der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die novellierte Vergabeverordnung (VgV) stehen. Letztere regelt die Umsetzung des GWB in der Praxis. Folgende Änderungen im Vergaberecht sind für Bieter von besonderem Interesse.

  • Das Vergaberecht wird stringenter und verständlicher. Die VOF entfällt ebenso, wie ein Teil der VOL/A. Dort fixierte Regelungen wandern in GWB und VgV.  Nur die VOB/A bleibt als Vergabeverordnung erhalten, wird aber abgespeckt.
  • Öffentliche Auftraggeber werden flexibler und können zwischen unterschiedlichen Vergabeverfahren wählen. Neben dem Verhandlungsverfahren, dem wettbewerblichen Dialog, offenes oder nichtoffenes Verfahren und die Innovationspartnerschaft stehen als Werkzeuge zur Verfügung.
  • Vor der Verhandlung steht das verbindliche Angebot. Sind zuviele Fragen ungeklärt, muss der AG einen wettbewerblichen Dialog durchführen.
  • Die Zeitspanne für eine Rügefrist wurde konkretisiert; von "unverzüglich" zu "10 Kalendertage". Erst nach Verstreichen dieser Frist, werden Nachprüfanträge wegen Vergabeverstöße unzulässig.
  • Wer wegen Verstösse gegen die Steuer- und Sozialgesetzgebung schon einmal rechtskräftig verurteilt worden ist, muss vom AG in Zukunft ausgeschlossen werden.
  • Es zählt nicht mehr nur das Preis. Auftraggeber können ökologische, soziale, qualitative und innovative Aspekte eines Angebotes in die Bewertung mit einfließen lassen.
  • Der Zugang zu öffentlichen Aufträgen wird einfacher. Dafür sorgt unter anderem die "Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE), welche die Prüfung der Eignung vereinfachen soll. Außerdem entscheiden Referenzen und der Jahresumsatz über den Zugang zum Auftrag.
  • Die Qualifikation des Personals wird zum Zuschlagskriterium. Damit sollen personell unzureichend aufgestellte Bieter ausgeschlossen werden können.
  • Das Vergabeverfahren wird digital. Ab sofort sind alle Bekanntmachungen online und alle Unterlagen kostenlos digital verfügbar. Bis Herbst 2018 soll die gesamte Vergabe nur noch elektronisch erfolgen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die neuen Regeln zusammengefasst.

Zusammenfassung des BMWi zur Vergaberechtsreform

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