Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Bauaufträge

Zusammenarbeit neu definieren

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Bereits im September diskutierten Landschaftsarchitekten und Landschaftsgärtner in der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim über das Dreiecksverhältnis von Bauherr, Landschaftsarchitekt und Landschaftsgärtner. Für den Landschaftsarchitekten sei der Verwaltungsaufwand in den letzten Jahren enorm gestiegen. Die Planer sind der Überzeugung, dass mit dem Trend zum „Claim Management“ das bisherige Motto des „Leben und Leben lassens“ erheblich gestört würde. Die öffentliche Auftragsvergabe durch Bauämter anonymisierten den Planer. Nachfragen seien kaum mehr möglich. Trotz detaillierter Beschreibungen des Materials könne die GaLaBau-Firma schwer nachvollziehen, welches Produkt sich der Architekt konkret vorgestellt hat. Andererseits müsse der Planer viel mehr Zeit aufwenden, um die angebotenen Materialien auf ihre Zulässigkeit und Tauglichkeit zu prüfen. Beiden Seiten wäre mit der Nennung eines Liefernachweises und dem bewährten Zusatz „oder gleichwertig“ geholfen. Dies sei zwar noch gängige Praxis, aber rechtlich nicht einwandfrei, da produktneutral ausgeschrieben werden muss. Wesentlich entspannter verlaufe die Vergabe und der Bauablauf bei Privatgärten. Einig waren sich die Teilnehmer in der Absicht, in dem genannten Dreiecksverhältnis an einem Strang ziehen zu müssen.

Hans Beischl und Nikolai Kendzia, LWG Veitshöchheim

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren