Experten informierten über Einfriedungen
„Zäune, Mauern, Sichtschutz” war das Thema der GaLaBau-Herbsttagung der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (LVG) in Heidelberg am 7. November 2007. Über 80 Zuhörer informierten sich über Einfriedungen und Nachbarrecht.
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Bei der Expertenrunde wurden die meisten Fragen zu Nachbarrecht und Haftung gestellt. Wichtige Aussagen zu diesen und anderen Themen:
Ausführende müssen ihrer Hinweispflicht nachkommen und Arbeiten ablehnen, die dem Nachbarrecht entgegenstehen, betonte Alexander Mohrenweiser, öffentlich bestellter Sachverständiger aus Leinfelden-Echterdingen.
Neue Anregungen für Grundstückbegrenzungen, zum Beispiel mit Nylonstoffen oder Keramik-Elementen, vermittelte Landschaftsarchitekt Martin Hauck, Neustadt/Weinstraße.
Dass sich Osmanthus- und Photinia-Arten an geschützten Standorten als Heckenpflanzen gut eignen, zeigte Hildegard Kuhn von der Baumschule Huben in Ladenburg.
Über Korrosionsschutz aus Zink und Kunststoffbeschichtungen, Materialdimensionierung und frostfreie Fundamentierung bei Zäunen aus Metall sprach Norbert Berzel, Firma Draht-Mayr, Dielheim.
Bei Holzbauweisen sind besonders in den Gefährdungsklassen 3 und 4 der Bodenabstand (Pfostenschuhe) und eine trockene Fundamentausbildung, zum Beispiel durch Schraubfundamente, wichtig, so Matthias Müller, Fachberater des Infodienstes Holz.
Roman Erles, Fachbereichsleiter Bautechnik an der Bildungsakademie der Handwerkskammer in Mannheim, referierte über die Grundsätze von Mauerwerken in Mörtelbauweise. Unter anderem kommt es auf die richtige Mörtelqualität und die Qualität des Fundamentbetons an. Letzterer sollte C 25/39 XC4 entsprechen, im Bereich von Taumitteleinsatz der Expositionsklasse XF2.
Der Tagungsband ist für 5e erhältlich unter poststelle@lvg.bwl.de.
Michael Heck, LVG Heidelberg
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