Bau-Tarifverträge waren nicht allgemeinverbindlich
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Jahrelang hatte die Soka-Bau mit Hinweis auf die Allgemeinverbindlichkeit des Bau-Tarifvertrages versucht, auch Unternehmen außerhalb des Baugewerbes – zum Beispiel im GaLaBau – zu Beitragszahlungen in die Sozialkasse zu zwingen. Ende September hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil entschieden, dass die Allgemeinverbindlichkeit nicht gegeben ist – zumindest, was die Allgemeinverbindlicherklärungen von 2008, 2010 und 2014 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) anbelangt. Damit hat das BAG klagenden Bau-Unternehmen Recht gegeben, die nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes und damit nicht tarifgebunden sind.
Das BAG sah die Allgemeinverbindlichkeit als nicht gegeben an, weil einerseits nicht mindestens 50 % der Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt sind und anderseits – zumindest in 2008 und 2010 – nicht die notwendige „Befassung des zuständigen Ministers für Arbeit und Soziales“ gegeben war.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, meldet das Portal Haufe (siehe dega3190). Inwieweit Rückforderungsansprüche bestehen, ist ebenfalls noch unklar. Ob das Urteil auch Auswirkungen auf den GaLaBau hat, könne man erst bewerten, wenn die Urteilsbegründung vorliegt, sagte BGL-Justiziar Herbert Hüsgen gegenüber DEGA. Er gehe aber nicht davon aus.
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