Berufsgenossenschaft hält Umlagesoll stabil
Im August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVFLG) die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft. Das Umlagesoll wird dabei im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben.
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Das Umlagesoll wurde vom Vorstand der SVLFG am 5. April 2017 auf unverändert 859 Millionen Euro festgesetzt. Hierbei handelt es sich um die Summe aller Ausgaben der Berufsgenossenschaft im vergangenen Jahr (2016). Selbst angesichts der erfreulich niedrigen Teuerungsrate von 0,5 Prozent (2016) hätte rechnerisch eine Erhöhung nicht überraschen dürfen. Die Ausgaben der Berufsgenossenschaft hängen aber natürlich auch von anderen Einflüssen ab, insbesondere vom Unfallgeschehen.
Für die nächsten Beitragsrechnungen verspricht das unveränderte Umlagesoll Stabilität, zumal auch die Höhe der Bundesmittel von 178 Millionen Euro unverändert bleibt. Für den individuell zu zahlenden Beitrag werden aber zusätzlich die Betriebsverhältnisse und das Unfallgeschehen in den jeweiligen Risikogruppen und Produktionsverfahren entscheidend sein.
Fest steht bereits jetzt, dass die Grundbeiträge um fast vier Prozent sinken werden. Der Mindestgrundbeitrag wird etwa 73 Euro und der Höchstgrundbeitrag etwa 292 Euro betragen. Grund dafür sind vor allem niedrigere Verwaltungsausgaben. Die bereits für die Zeit ab 2018 beschlossene geänderte Berechnung der Grundbeiträge, die diese weiter senken kann, ist dabei noch nicht berücksichtigt.
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