Gewerbeabfallverordnung 2017 in Kraft getreten
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Seit August gilt die neue Gewerbeabfallverordnung, die zahlreiche Neuerungen für gewerbliche Unternehmen bringt. Gewerbliche Siedlungsabfälle müssen ab sofort sortenreiner erfasst werden, damit sie zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt verwertet werden können. Um sicherzustellen, dass die Abfälle getrennt erfasst und verwertet werden, sind umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten vorgesehen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bietet mit der Broschüre Gewerbeabfallverordnung 2017" eine Handlungshilfe für Unternehmen der Abfallwirtschaft, Behörden und Gewerbetreibende. Sie informiert über die Durchsetzung der Pflichtrestmülltonne, die Finanzierung der Entsorgung überlassungspflichtiger Gewerbeabfälle durch Gewerbeabfallgebühren sowie die Entscheidungswege, Nachweis- und Dokumentationspflichten bei der Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle. Die kostenlose Broschüre finden Sie unter dega3596 .
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