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Reform des GmbH-Gesetzes

GmbH-Gründung soll einfacher werden

Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs können in Deutschland bei Unternehmensgründungen auch Rechtsformen anderer europäischer Staaten gewählt werden. Die GmbH stand damit vor allem in Konkurrenz zur britischen Limited. Mit der Novelle des GmbH-Gesetzes soll diese wieder interessanter werden.

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Im Mai wurde ein erster Entwurf der Novelle veröffentlicht. Danach soll die Höhe des Stammkapitals von heute 25000 auf 10000 € abgesenkt werden. Auch die Registereintragung soll beschleunigt werden. Als Alternative zur Limited wird eine sogenannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (=Mini-GmbH) eingeführt. Die Limited ist wegen ihrer strengen englischen Vorschriften zur Rechnungslegung aufwendig und teuer.

Bei der Unternehmergesellschaft soll es sich nicht um eine neue eigenständige Gesellschaftsform handeln. Vielmehr ist sie eine besondere Art der GmbH. Die Unternehmergesellschaft ist also den allgemeinen Regeln des GmbH-Gesetzes unterworfen. Es gelten jedoch einige Erleichterungen für diese sogenannte Mini-GmbH: Sie benötigt lediglich ein Mindeststammkapital von 1 €, das bei der Anmeldung einbezahlt werden muss. Eine Mustersatzung für einfache Gründungen soll im Anhang des Gesetzes enthalten sein. Es sind zwingend Rücklagen zu bilden, mindestens ein Viertel des Gewinns. Erreichen die Rücklagen 10000 €, so können diese in Stammkapital umgewandelt werden. Aus der Mini-GmbH kann jederzeit eine GmbH werden. Die Firma kann allerdings auch weiter als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft bestehen bleiben. Das neue GmbH-Gesetz wird voraussichtlich im dritten Quartal 2008 in Kraft treten (siehe dazu auch http://www.dega.de, dega1699). Hermann Simma

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