Der Wunsch nach Sicherheit
Man kennt es fast nicht anders: Auftraggeber von Bauleistungen lassen sich Sicherheiten in großer Zahl versprechen: Vertragserfüllungssicherheiten, Sicherheiten für Mängelansprüche, die gegebenenfalls auch zur Sicherung vor Überzahlungen dienen sollen. Auch Sicherheiten für geleistete Vorauszahlungen sind sehr beliebt. Der Bauunternehmer hingegen geht mit seinen Arbeiten fast immer in Vorleistung und versäumt es, Sicherheiten zu verlangen.
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