Verschiedene Auftragnehmer
Eine Kündigung und die Folgen
Ein eigener Pool – der Traum von vielen. Das dachte sich offenbar auch ein Auftraggeber in Brandenburg und informierte sich, wer ihm einen solchen bauen könnte. Schnell war ein entsprechender Unternehmer gefunden, mit welchem der Traum realisiert werden sollte.
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Der jedoch kam, nachdem er einen Vorschuss kassiert hatte, nicht wirklich in die Pötte. Auch nach Arbeitsbeginn zeigte sich der Unternehmer wenig entgegenkommend, verlangte immer weiteren Vorschuss und kündigte schließlich an, nicht mehr weiterarbeiten zu wollen, wenn nicht der gesamte Werklohn (vorab) gezahlt werde. Schließlich teilte man mit, man stehe nun für das Poolbau-Projekt nicht mehr zur Verfügung und werde eine Schlussrechnung in den nächsten Tagen vorlegen, obwohl man von einem fertigen Pool noch weit entfernt war. Nun riss dem Auftraggeber der Geduldsfaden und er kündigte den Werkvertrag fristlos wegen endgültiger und ernsthafter Erfüllungsverweigerung, was als außerordentliche Kündigung gemäß § 648a BGB auch tatsächlich...