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Werkverträge für Bauleistungen

Die „freie“ Kündigung des Vertrags

Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig unangenehm – meist für beide Seiten. Vielfach lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden. Dies gilt auch und im Besonderen für die freie Kündigung, die wir im Folgenden behandeln.

Veröffentlicht am
Die „freie“ Kündigung ist in § 649 BGB gesetzlich geregelt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Auftraggeber – und nur er – bis zur Vollendung des Werkes jederzeit berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. Auf den ersten Blick erstaunt das, denn nach dem immer noch gültigen alten, römischen Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“ müssen Verträge grundsätzlich eingehalten werden. Der Gesetzgeber hat beim Entwurf des freien Kündigungsrechts aber die Besonderheiten des Werkvertrags im Auge gehabt. Anders als beispielsweise bei einem typischen Kaufvertrag, in welchem Ware und Geld punktuell ausgetauscht werden, handelt es sich bei einem Werkvertrag und insbesondere bei einem Bauvertrag um ein sogenanntes...
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