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Der Bauvertrag

Typische Klauseln der Auftraggeber (5)

Von primärem Interesse für den Auftragnehmer ist der Ausgleich seiner Rechnungen. Die Auftraggeber wiederum versuchen durch zahlreiche Klauseln, ihre Zahlungsverpflichtungen einzudämmen oder die Zahlungsfristen nach hinten zu verschieben. Einige dieser Klauseln sind unzulässig.

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Aktuelle Tipps geben die  DEGA-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler
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Abschlagszahlungen können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht völlig ausgeschlossen werden. § 632a BGB, der Abschlagszahlungen anordnet, ist als gesetzlicher Grundgedanke zu verstehen, ein vollständiger Ausschluss verstößt damit gegen § 307 BGB. Inte-ressant ist in diesem Zusammenhang die häufig anzutreffende Klausel, wonach Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des Honorars für nachgewiesene Leistungen gewährt werden. Dabei ist unserer Meinung nach hinsichtlich der Wirksamkeit zu differenzieren. Erfolgt die Auszahlung von 90 % deshalb, weil ein 10%iger Einbehalt als Vertragserfüllungssicherheit vor­ge­nommen wird und werden die Abschlagszahlungen vollends geleistet, wenn eine Vertragserfüllungsbürgschaft über­geben wird, so...
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