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Der Bauvertrag

Typische Klauseln der Auftraggeber (6)

Nahezu alle Nachunternehmerverträge werden vonseiten der Hauptauftragnehmer, also der Auftraggeber der Nachunternehmer, gestellt. Dementsprechend finden sich zahlreiche Klauseln, die wir in vergangenen Ausgaben besprochen haben, auch in Nachunternehmerverträgen. Allerdings existieren dort einige Besonderheiten.

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Nachunternehmer haben ein Recht auf eigene Abnahme.Klauseln, die eine Abnahme erst nach Fertigstellung des Gesamtprojekts erwirken sollen, sind unwirksam.
Nachunternehmer haben ein Recht auf eigene Abnahme.Klauseln, die eine Abnahme erst nach Fertigstellung des Gesamtprojekts erwirken sollen, sind unwirksam.Huber
Die Besonderheiten in diesen Verträgen sind darauf zurückzuführen, dass der Nachunternehmervertrag von einem Auftraggeber gestellt wird, der seinerseits ein Vertragsverhältnis mit einem übergeordneten Auftraggeber eingegangen ist. Daher befindet sich der Hauptunternehmer regelmäßig in einer Drucksituation. Er muss zum einen versuchen, das Vertragsverhältnis zu seinem Nachunternehmer auf dasjenige seines Auftraggebers abzustimmen. Aus diesem Anpassungswunsch resultieren zahlreiche Klauseln, die nachfolgend besprochen werden. Vergütung Ein Klassiker ist sicherlich eine Klausel, wonach der Nachunternehmer erst dann seine Vergütung erhalten soll, wenn der Hauptunternehmer seinerseits vom Auftraggeber vergütet wurde. Diese Klausel ist...
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