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Der Bauvertrag

Klauseln der Lieferanten

Natürlich verwenden nicht nur Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen Vertragsklauseln. Der klassische Fall, wenn man von Allgemeinen Geschäftsbedingungen spricht, sind diejenigen im kaufrechtlichen Bereich, typischerweise also Geschäftsbedingungen der Lieferanten.

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Nachträglich Geld aus der Tasche ziehen? Klauseln zur Preisanpassung seitens der Lieferanten sind meist unwirksam
Nachträglich Geld aus der Tasche ziehen? Klauseln zur Preisanpassung seitens der Lieferanten sind meist unwirksam Huber
Anders als bei Auftragnehmern im Baubereich gibt es quasi keinen gewerblichen Verkäufer, der ohne eigene Geschäftsbedingungen auskommt. Das hierin häufiger auch unwirksame Klauseln geregelt sind, braucht sicherlich nicht betont zu werden. Wir werden nachfolgend nur einige herausnehmen. Unverbindlichkeit von Lieferfristen Natürlich ist Lieferanten klar, dass die Lieferfristen für den Bauunternehmer häufig von besonderer Wichtigkeit sind. Er unterliegt eigenen Verpflichtungen gegenüber seinen Auftraggebern und ist daher auf die pünktliche Lieferung der Ware angewiesen. Nun ist es so, dass häufig von vornherein sogenannte Circa-Fristen vereinbart werden. Dies ist sicherlich gerade im Bereich von Individualvereinbarungen nicht zu beanstanden....
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