Die Kündigung des Auftraggebers
Gerade bei großen und komplexen Bauvorhaben ist eine außerordentliche Vertragskündigung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht das Schlimmste und Schwierigste, was passieren kann. Leider gibt es aber Situationen, in welchen dieser Schritt aus Sicht des Auftraggebers von Bauleistungen aufgrund von ständigen Verzögerungen aufseiten des Auftragnehmers unvermeidbar ist. Doch lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.
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