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Die Bauzeit

Die Kündigung des Auftraggebers

Gerade bei großen und komplexen Bauvorhaben ist eine außerordentliche Vertragskündigung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht das Schlimmste und Schwierigste, was passieren kann. Leider gibt es aber Situationen, in welchen dieser Schritt aus Sicht des Auftraggebers von Bauleistungen aufgrund von ständigen Verzögerungen aufseiten des Auftragnehmers unvermeidbar ist. Doch lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.

Veröffentlicht am
Dauerhafter Bauverzug kann den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung ermächtigen. In so einem Fall ist dringend zu empfehlen, möglichst kurzfristig eine gemeinsame Begehung und Feststellung des Bauzustandes durchzuführen.
Dauerhafter Bauverzug kann den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung ermächtigen. In so einem Fall ist dringend zu empfehlen, möglichst kurzfristig eine gemeinsame Begehung und Feststellung des Bauzustandes durchzuführen. Misselich
Die Voraussetzungen, unter denen der Auftraggeber aufgrund eines Leistungsverzuges des Auftragnehmers das Vertragsverhältnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B außerordentlich kündigen kann, hatten wir bereits in der letzten Ausgabe dargestellt. Was aber gilt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen und der Auftraggeber das Vertragsverhältnis dennoch aufgrund eines nur angeblichen Leistungsverzuges des Auftragnehmers außerordentlich kündigt? Hierzu ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eindeutig. Wenn der Auftraggeber – unter Bezugnahme auf tatsächlich nicht bestehende Kündigungsgründe – zum Ausdruck bringt, die Vertragsbeziehung mit dem Auftragnehmer keinesfalls fortsetzen zu wollen (und dies ist bei einer...
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